Beratungspauschale |
| Die Frage der Anwaltskosten ist für die Mandanten meist nur schwer einschätzbar. Dies kann
dazu führen, dass aus Angst vor zu hohen Gebührenforderungen anwaltliche Hilfe nicht in
Anspruch genommen wird. |
| Gerade im Vorfeld von Vertragsbeziehungen ist jedoch anwaltlicher Rat besonders wichtig.
Oftmals können auf diese Weise Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Durch eine kurze Erstberatung
mit einem Rechtsanwalt lässt sich die Rechtssicherheit in einem konkreten Fall deutlich verbessern.
Durch die anwaltliche Einschätzung kann die Entscheidung über die richtige Vorgehensweise
erleichtert werden. |
| Wir bieten unseren Mandanten ein juristisches Erstberatungsgespräch von bis zu
30 Minuten für eine Gebührenpauschale in Höhe von 50,00 € zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer an, sodass die Kosten für unsere Mandanten von vornherein kalkulierbar sind.
Im Rahmen dieser Beratung erläutern wir unseren Mandanten neben den Risiken und Erfolgsaussichten
eines Rechtsstreits auch die Zweckmäßigkeit der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
Dies berücksichtigt insbesondere das zu erwartende Kostenrisiko im Hinblick auf die anfallenden
Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten. |
| Unsere Mandanten gehen auf diese Weise kein unkalkulierbares Kostenrisiko ein. Für das erste Gespräch
zahlen diese auf keinen Fall mehr, als die Kosten der Beratungspauschale. Dies ist unabhängig davon, ob die
Erfolgsaussichten für die Weiterverfolgung der Sache zu gering erscheinen oder sich die Angelegenheit mit
der Beratung bereits erledigt hat. |
| Ob es im Einzelfall bei der Erstberatung verbleibt oder ob zur Durchsetzung der berechtigten Forderung
unserer Mandanten weitere juristische Schritte eingeleitet werden sollten, wird sich aus dem konkreten
Einzelfall ergeben. Auf jeden Fall informieren wir Sie vor einer weitergehenden Beauftragung über
die hierdurch entstehenden Rechtsanwaltskosten. |
| Sollte eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig sein, werden dieser gegenüber die gesetzlichen
Gebühren, auch für die Beratung, abgerechnet. |
| Sollte im Einzelfall die Beratungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
geringer als 50,00 € zzgl. Mehrwertsteuer sein, wird die Beratungspauschale entsprechend
herabgesetzt. Auf diese Weise entsteht Ihnen kein Nachteil gegenüber der Gebührenabrechnung
gemäß den gesetzlichen Vorschriften. |
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